Glossar

Holocaust

„Holocaust“ lässt sich vom griechischen Wort „holókaustus“ ableiten und bedeutet „völlig verbrannt“. Mit Holocaust wird die systematischen Vernichtung ganzer Bevölkerungsgruppen während des Nationalsozialismus bezeichnet. Im Hebräischen wird von „Schoah“ gesprochen, was „große Katastrophe“ bedeutet.

 

Im Jahr 1933 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) unter der Führung von Adolf Hitler in der Weimarer Republik mit einer großen Mehrheit gewählt. In Koalition mit den anderen Parteien des Reichstags (außer KPD und SPD) wurde am 24. März 1933 das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“ beschlossen, welches das Parlament entrechtete und alle Macht an Adolf Hitler übertrug.

 

Die NSDAP verfolgte eine nationalistische Rassen-Ideologie, der zufolge „arische Deutsche“ die „Herrenrasse“ darstellten und Jüdinnen und Juden eine „minderwertige Rasse“. Der Antisemitismus dieser Ideologie war so stark, dass die vollständige Auslöschung alles jüdischen Lebens als Ziel gesetzt und mit grausamen Mitteln verfolgt wurde. Der Holocaust bzw. die Schoah bezeichnet diesen Völkermord an den Jüdinnen und Juden, dem eine Jahrhunderte lange Geschichte von Verfolgung, Ausgrenzung und Diffamierung vor allem in ganz Europa und im Nahen Osten vorging.

 

Neben jüdischen Menschen wurden auch Sinti und Roma, Obdachlose, Behinderte, politisch Gegner_innen (z.B. Kommunist_innen, Demokrat_innen, Gewerkschafter_innen), sogenannte „Asoziale“ und später Kriegsgefangene verfolgt, gequält und in sogenannten Konzentrationslagern  eingesperrt.

 

Jüdische Menschen wurden nahezu vollständig entrechtet. Ihr Eigentum wurde beschlagnahmt und sie wurden zunehmend in Konzentrationslager deportiert. Dort wurden sie unter grausamen Bedingungen untergebracht, systematisch unterernährt und wurden gezwungen, körperlich überaus harte Zwangsarbeit zu leisten. Viele starben dabei. In manchen Konzentrationslagern gab es Gaskammern, die der systematischen und industriell anmutenden Massenermordung von jüdischen Menschen dienten.

 

Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs besetzte die Wehrmacht benachbarte europäische Länder und begann auch dort Jüdinnen und Juden zu verfolgen und umzubringen. Sie riegelten einzelne Stadtteile ab und vollzogen eine Zwangsumsiedlung der jüdischen Bevölkerung dorthin. Diese Stadtteile wurden Ghetto genannt. Die Lebensbedingungen in den Ghettos waren miserabel, eine Vielzahl der Menschen dort starb an Unterernährung, Erschöpfung und Krankheiten.

 

In dem während des deutschen Faschismus verübten Völkermord an den Jüdinnen und Juden wurden ungefähr sechs Millionen Menschen umgebracht. Dies entspricht etwa Zweidrittel der damaligen jüdischen Bevölkerung Europas.

Islamismus

Islamismus ist ein sozialwissenschaftlicher Begriff. Unter ihm werden politische, islamisch-fundamentalistische Ideologien und auch Bewegungen zusammengefasst. Sie sind kompromisslos und anderem gegenüber intolerant. Dennoch sind diese Ideologien durchaus unterschiedlich, teils sogar entgegengesetzt, weshalb die entsprechenden Bewegungen miteinander rivalisieren. Sie vertreten jeweils eine mögliche Auslegung des Korans, nicht jedoch die einzige, während sie jeweils gleichzeitig beanspruchen die einzig wahre Bedeutung zu vertreten.

 

Nach Armin Pfhal-Traughber (2011) zeichnet sich Islamismus durch sechs Merkmale aus:

  1. Absolutsetzung des Islam als Lebens- und Staatsordnung
  2. Gottes- statt Volkssouveränität als Legitimationsbasis
  3. der Wunsch nach ganzheitlicher Durchdringung und Steuerung der Gesellschaft
  4. homogene und identitäre Sozialordnung im Namen des Islam
  5. Frontstellung gegen den demokratischen Verfassungsstaat
  6. Potenzial zu Fanatismus und Gewaltbereitschaft.

 

Die entsprechende Auslegung des Korans wird nicht nur als Leitlinie des individuellen, sondern für das gesamte gesellschaftliche Leben in allen Bereichen gesetzt. Islamistische Ideen schließen es daher grundsätzlich aus, dass Staat und Religion getrennt sein könnten. Obwohl das Potenzial zu Gewaltbereitschaft generell besteht, bedeutet dies nicht, dass jede islamistische Gruppierung Gewalt als (primäres) Mittel zur Umsetzung ihrer Ideen ansieht oder praktiziert.

Kinder des Krieges

Eines von sechs Kindern lebte 2020 in einem Konfliktgebiet. Kinder leiden besonders unter Kriegen und bewaffneten Konflikten. Sie verlieren ihre Eltern, Geschwister, Angehörige und Freund_innen, ihr Zuhause und ihre Kindheit. Verlieren Kinder ihre Familie oder werden von dieser getrennt, sind sie häufig auf sich allein gestellt. Das direkte Erleben der extremen Zerstörungskraft von Waffen und Bomben verursacht psychische und physische Verletzungen, die sie ihr Leben lang begleiten werden. Außerdem ist es ihnen in den meisten Fällen nicht möglich während des Krieges zur Schule zu gehen. Der Mangel an Bildung hat auch für ihre Zukunft weitreichende Folgen. Auch für ihren Alltag bedeuten geschlossene Schulen das Fehlen eines wichtigen Schutzraumes, wodurch sie besonders gefährdet sind für Kinderhandel, Ausbeutung, Kinderarbeit und Gewalt im Allgemeinen. Auch weitere wichtige Infrastruktur, wie Einrichtungen der medizinischen Versorgung oder der Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Strom, werden in Kriegen oft gezielt angegriffen. Dies bedeutet, dass die Grundbedürfnisse der Kinder nicht oder kaum gesichert sind. Die Folgen sind Krankheiten und Unterernährung. Des Weiteren benötigen sie unbedingt Unterstützung für die Bearbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse und psychosoziale Betreuung, welche meist nicht vorhanden ist. Das Erlebte können insbesondere Kinder kaum verarbeiten.

 

In vielen Kriegen und bewaffneten Konflikten werden Kinder auf unterschiedliche Arten missbraucht. Insbesondere geschieht dies sogenannten Kindersoldat_innen. Sie werden aus ihren Dörfern, Schulen oder von der Straße entführt und mit Drogen, Gewalt und Terror zum Kämpfen, Foltern und Töten gezwungen. Mit dem Ende des Krieges oder der „Entlassung aus der Armee“ leiden sie noch sehr lange unter Alpträumen, Angstzuständen und Schlaflosigkeit und finden kaum zurück in ein normales Leben. In vielen Fällen werden sie von ihren Familien aufgrund ihrer in Zwang getätigten Gewalt an der eigenen Gruppe nicht wieder akzeptiert.

Sexualisierte Kriegsgewalt

Geschlechtsspezifische oder genderbasierte Gewalt meint körperliche, psychische und soziale Gewalt, sowie wirtschaftliche Ausbeutung und Unterdrückung auf Grund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität. Eine besondere Form stellt dabei die sexualisierte Gewalt dar. Dabei geht es nicht um das Ausleben sexueller Triebhaftigkeit und um sexuelle Handlungen, sondern um das Ausleben von extremen Aggressionen, die zur Demütigung, aus Machtinteressen, und zur Demonstration hegemonialer Männlichkeit ausgeübt wird.

 

Je stärker das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern in einer Gesellschaft ausgeprägt ist, desto anfälliger ist diese Gesellschaft für geschlechtsbezogene Gewalt.  Der Missbrauch von Frauen als Kriegsbeute ist ein expliziter Teil von Kriegsführung. Es soll den Feind demoralisieren und brechen, indem ihm vor Augen geführt wird, dass er in der Schutzrolle gegenüber Frauen versagt hat.  Zum anderen soll durch sexualisierte Kriegsgewalt die Gewaltbereitschaft und den Gruppenzusammenhalt der eigenen Kämpfer steigern. Es dient dabei auch der Überwindung eigener Gewalt- und Demütigungserfahrungen.

 

Die größte Gruppe dieser Gewaltopfer und Überlebender sind Frauen und Mädchen. Aber auch Jungen und Männer werden gezielt mit sexualisierter Gewalt angegriffen. Massive Gewalt erfahren zudem insbesondere homosexuelle Männer sowie Trans und Intersexuelle. Da immer noch sexualisierte Gewalt gesellschaftlich Tabu-behaftet ist, leiden Opfer sexualisierter Kriegsgewalt oft an identitäts-zerstörende und traumatisierende Auswirkungen. Es wird aus Scham und dem Gefühl, durch die Feinde auf das Extremste gedemütigt und erniedrigt worden zu sein, geschwiegen.

Völkermord

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 9. Dezember 1948 die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. In der Konvention wird Völkermord unter Strafe gestellt. Es werden solche Handlungen als Völkermord bezeichnet, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten. Folgende Handlungen fallen darunter:
(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe
(b) Verursachung schwerer körperlicher oder geistiger Schäden bei Mitgliedern der Gruppe
(c) vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die ihre vollständige oder teilweise physische Vernichtung herbeizuführen
(d) Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern
(e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

 

In nahezu identischer Weise ist diese Definition im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) enthalten. Hierin ist auch festgehalten, dass das Verbrechen des Völkermords oder seine Bestrafung nicht verjährt und dieses Verbrechen auch ohne Bezug zum Inland zu verfolgen ist. Laut Völkerstrafgesetzbuch ist Völkermord, neben Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Völkermord (auch Genozid) wird gemeinhin als „das Verbrechen der Verbrechen“ (crimes of crimes) betrachtet. Juristisch ist ein entscheidender Aspekt die Absicht, nicht die tatsächliche Vernichtung einer gesamten Gruppe. Dies kann eine Anstiftung zur Handlungen, also z.B. Tötungen und Mord, bedeuten. Es ist durchaus möglich, wegen Völkermord angeklagt und verurteilt zu werden, ohne selbst einen Menschen umgebracht zu haben.

 

Bereits in der Antike gab es Verbrechen, die der Genozid-Definition entsprechen. In der Neuzeit wurden Völkermorde vielfach in Kolonien verübt: Durch die europäischen Kolonialmächte bei der Kolonisierung und teilweise auch bei der Dekolonialisierung als Konsequenz der willkürlichen Grenzziehungen der ehemaligen Kolonialmächte.